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17.07.2010

 

 

 


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Rechtsmedizin  

 

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Rechtsmedizin




Rechtsmediziner berichten, wie ihr Arbeitsalltag wirklich aussieht, wo Faszination und Hürden liegen, wie das Fernsehen ihren Beruf beeinflusst und was Kollegen der Allgemeinmedizin über das Fach wissen sollten.



In jedem Krimi, der etwas auf sich hält, taucht er auf: der Rechtsmediziner. Als „Sherlock Holmes" im weißen Kittel bestimmt er den Todeszeitpunkt, findet versteckte Täterspuren oder lüftet die letzten Geheimnisse der Leiche. Und wie auch die britische Romanfigur schon vor 100 Jahren besticht der „moderne" Sherlock Holmes durch glasklares analytisch wissenschaftliches Arbeiten und rationales Denken.

Das mit dem wissenschaftlichen Arbeiten und Denken stimmt. In Wahrheit aber ist die Rechtsmedizin heute weit mehr als eine Hilfswissenschaft der ermittelnden Behörden. Die Rechtsmedizin bzw. Gerichtsmedizin oder forensische Medizin hat in den letzten Jahren erhebliche Differenzierungen und Erweiterungen ihres Aufgabenspektrums erfahren. Moderne Analysemethoden und die systematischen Untersuchungen zum Beweiswert medizinisch-naturwissenschaftlicher Aussagemöglichkeiten für verschiedene rechtliche Fragestellungen haben dazu beigetragen.

Die verbesserten Aussagemöglichkeiten bedingten ihrerseits immer neue Anfragen und Anforderungen aus verschiedenen Rechtsgebieten. So hat sich das Fach längst zu einem autochthonen Forschungsgebiet emanzipiert, mit hoch spezialisierten modernen Analyseverfahren, in denen die Medizin, je nach Fragestellung, eng mit Physikern, Chemikern, Biologen, Pharmazeuten oder Ingenieuren zusammenarbeitet.

Toxikologische, serologische und forensisch molekulargenetische Labore haben sich einen Platz neben dem Sektionstisch erkämpft und bestimmen zunehmend den Arbeitsalltag der Rechtsmedizin (siehe Interview Prof. Eisenmenger).

Rechtsmedizin heute
Die Versorgungsaufgaben der Rechtsmediziner erstrecken sich in die verschiedensten Bereiche von Justiz, Klinik, Forschung und Gesundheitswesen und sie sind dort inzwischen auch unverzichtbar für Lehre, Forschung, Aus-, Fort- und Weiterbildung.

Zu den Aufgabenfeldern zählen die Morphologie, die Traumatologie, die klinische Rechtsmedizin und die Rechts- und Standeskunde sowie die Toxikologie, Alkohologie, Verkehrsmedizin, Hämogenetik, Spurenkunde und Psychopathologie.

Zwar bestreiten Leichenschau und Sektion zur Klärung nicht eindeutiger Todesfälle insgesamt weiterhin einen großen Teil der Arbeit, gefragt wird zunehmend aber auch nach dem Konsum von Alkohol oder Designerdrogen, nach Fahrtüchtigkeit und Schuldfähigkeit, nach Verwandtschaftsverhältnissen oder Infektionsgefahren. Es geht um versicherungstechnische Fragestellungen, um Einstellungsuntersuchungen oder um die Adäquanz therapeutischer Maßnahmen.

Entsprechend hat die Rechtsmedizin auch längst nicht mehr nur mit Leichen zu tun. Gewaltopferambulanzen oder die Erstellung von Gutachten bei Kindesmisshandlungen, Vergewaltigungen und Arbeitsunfallopfern sind nur einige Beispiele hierfür.

Konsiliarische Funktionen ergeben sich bei Unklarheiten während einer Leichenschau oder arztrechtlichen Fragen. Die aus der rechtsmedizinischen Routine und Forschung resultierenden Erkenntnisse werden zunehmend auch präventiv genutzt; etwa zur Verbesserung der passiven Fahrzeugsicherheit (basierend auf Obduktionsbefunden von Verkehrsunfallopfern) oder zur Etablierung von Grenzwerten zur Fahrtüchtigkeit nach Alkoholgenuss.

Geschichtlich gesehen haben die Aufgaben eine Panoramawanderung bestritten, die in vielen Punkten den gesellschaftlichen Wandel reflektiert (siehe: Geschichte der Rechtsmedizin). Während zum Beispiel früher Kindstötungen und illegale Aborte große Themen waren, spielen solche Sachverhalte heute eine untergeordnete Rolle. Dafür drängen moderne Themen wie Drogenmissbrauch oder Fahrzeugsicherheit in die Aufgabengebiete.

Und nicht nur hinsichtlich der Fragestellungen hat sich ein solcher Wandel vollzogen. Die Methodik geht heute mit molekularbiologischen Methoden, wie Antigen-Antikörperreaktionen oder der Sequenzierung nukleärer oder mitochondrialer DNA, weit über frühere Möglichkeiten hinaus. Auch die für die Diagnostik zugänglichen Matrizen oder Asservate haben sich erweitert, vom Blut über Gewebepartikel oder Haare bis zu Einzelzellen (z.B. Spermien).

TV-Serienwelt verfälscht Berufsbild
Hochspezifische molekularbiologische Methoden, wie DNA- oder Proteinanalysen, gehörten heute zum Standard in der modernen Rechtsmedizin. Doch von dem durch TV-Serien vermittelten „Budenzauber“ grenzen sich anerkannte Rechtsmediziner vehement ab.

Endlosserien, wie „Medical Detectives“, „CSI“, „Quincy“, „Autopsy“ oder „Die Gerichtsmedizinerin“ vermarkten überzogenen medizinischen Hightech in Kombination mit dem Geheimnisvollen, dem Dramatischen und dem hautnahen Grusel. „Das sorgt für hohe Einschaltquoten, entspricht aber selten der Realität“, so der Hamburger Gerichtsmediziner Dr. Jan Sperhake (siehe Interview). Er liest TV- Drehbücher und sorgt für ihren wissenschaftlichen Schliff. Oft ist er entsetzt über das gezeigte Bild seiner TV-Kollegen - sei es wegen der sarkastischen Sprüche, wegen der Sprengung ihrer tatsächlichen Befugnisse, wegen einer vorgetäuschten Genauigkeit oder wegen überzogen spektakulärer Analysemethoden mit bunten Lasern und mysteriös fluoreszierenden Substanzen.

Rechtsmedizinische Belange im Arztalltag meistern
Kollege anderer Fachrichtungen haben in der täglichen Praxis relativ wenig Kontakte zur Rechtsmedizin. Mit Ausnahme chirurgischer Fachdisziplinen, da dort schwer verletzte Personen nach Schlägereien, Schießereien oder anderen Formen der Gewalteinwirkung zunächst medizinisch versorgt werden.

„Schädelfrakturen oder Schussverletzungen werden von Chirurgen sehr oft ohne ausführliche Dokumentation des Befunds versorgt“, so Dr. med. Nadine Wilke vom rechtsmedizinischen Institut Hamburg. „Die Notwendigkeit einer späteren Fallrekonstruktion ist ihnen dabei nicht bewusst. So ist eine Beurteilung nach erfolgter chirurgischer Versorgung erheblich erschwert.“

Was den meisten Ärzten nicht klar ist: Auch sie könnten Monate später als Zeuge vor Gericht geladen werden. Ohne ausführliche Dokumentation sind dann kaum noch konkrete Angaben möglich. Wünschenswert wären nachvollziehbare und genauere Protokolle, vorzugsweise mit Körperschema und detaillierter Verletzungsbeschreibung, wobei derartige Anforderungen in der Akutsituation schwer erfüllbar sind, so die Ärztin.

Eine enge Zusammenarbeit kann auch mit Gynäkologen bestehen, wenn es um die Spurensicherung bei Vergewaltigungsopfern geht. Hierbei ergibt sich oft das Problem, dass viele Frauen zunächst keine Anzeige erstatten wollen. Sie wollen das Geschehene schnellstmöglich vergessen, sodass auch die Rechtsmedizin nicht involviert ist.

Den Ärzten sollte in diesen Fällen bewusst sein, dass zahlreiche Frauen die Anzeigenerstattung mit zeitlicher Verzögerung nachholen und dann eine Sicherstellung DNA-fähigen Materials als Beweis nicht mehr möglich ist. Die Aufklärung der Frauen und eine zeitnahe Spurenasservierung durch die Gynäkologen sind daher sehr wichtig, damit ein Verlust von beweisenden Befunden vermieden wird.

Zu großen Schwierigkeiten komme es außerdem vor allem bei der Leichenschau und beim Ausfüllen der Todesbescheinigung, bemerkt Wilke. Es ist der letzte Dienst des Arztes am Patienten und sie dient mit der Feststellung des Todes und der Todesursache über die medizinischen Belange hinaus, durch die Qualifikation der Todesart, der Meldepflicht und durch seuchenhygienische Aspekte, auch der Rechtssicherheit und dem öffentlichen Interesse.

Jahrzehntelange Klagen über die mangelnde ärztliche Qualifikation bei der Leichenschau und auch Dokumentationen über eklatante Fehlleistungen haben an den bisherigen Missständen wenig geändert. Schuld an der Misere ist unter anderem, dass die Leichenschaugesetzgebung in die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer fällt und daher keine einheitlichen Richtlinien bietet. Die Belange sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich aufgeschlüsselt und verwirren durch eine scheinbare Gesetzesvielfalt.

Einen zusammenfassenden Überblick, nützliche Tipps und weitere Infos zum Thema geben die AWMF-Leitlinien (www.leitlinien.net; Stichwort Rechtsmedizin) sowie der Beitrag von Burkhard Madea und Reinhard Dettmeyer „Ärztliche Leichenschau und Todesbescheinigung" aus dem Deutschen Ärzteblatt vom 28. November 2003. Des Weiteren bieten viele rechtsmedizinische Institute Fortbildungen zur Leichenschau für Allgemeinmediziner an.

Wer sich für eine fachärztliche Weiterbildung zum Rechtsmediziner interessiert, dem wird laut Weiterbildungsordnung eine Mindestausbildung von fünf Jahren abverlangt, davon dreieinhalb Jahre in einem Institut für Rechtsmedizin. Da es nur wenige außeruniversitäre Einrichtungen gibt, ist man praktisch darauf angewiesen, die Facharztweiterbildung an einem Universitätsinstitut zu absolvieren. Pflichtzeiten sind weiterhin ein halbes Jahr Psychiatrie und ein halbes Jahr Pathologie. Die genauen Inhalte können der (Muster) Weiterbildungsordnung über die Homepage der BÄK entnommen werden (www.bundesaeztekammer.de).


 

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