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Patientenwünsche
und zusätzliche ärztliche
Tätigkeiten
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ein kostenloser werbender Service
für Ärzte von
sanofi-aventis
Patientenwünsche
und zusätzliche ärztliche
Tätigkeiten
Patienten sollen künftig mehr
Verantwortung für die Erhaltung
ihrer Gesundheit übernehmen.
Dieser Trend erfordert ein Umdenken
bei den Ärzten:
Was ursprünglich als Individuelle
Gesundheitsleistungen (IGeL)
vorgestellt worden ist, stellt sich
mittlerweile als ein erweitertes Spektrum
von Wunschleistungen dar, um vielfältige
Bedürfnisse des Privat-Wunsch-Patienten
zu befriedigen. Mit der Erfüllung
von Wunschleistungen ist erwünschte
ärztliche Zuwendung verbunden,
die sich positiv auswirkt auf eine
langjährige Arzt-Patienten-Bindung.
Außerdem stellen sie für
den Arzt ein wichtiges Instrument
dar, um bei immer schwieriger werdenden
Rahmenbedingungen zusätzliche
Einnahmen zu generieren.
Die
gesetzliche Krankenversicherung hat
nie eine Vollkasko-Versorgung
für Patienten vorgesehen. Über
das, was laut dem Wirtschaftlichkeitsgebot
des § 12 SGB V in der Patientenversorgung
ausreichend, zweckmäßig
und wirtschaftlich ist und nicht
das Maß des Notwendigen überschreitet
ist oft gestritten worden. Durch den
anhaltenden Kostendruck ist die Beurteilung
eher stringenter geworden.
Gleichzeitig
sind die Einnahmen der Ärzte
auf GKV-Basis einem Schrumpfungsprozess
unterworfen, der zu Überlegungen
einer neuen Praxis aurea
unter dem Stichwort IGeL (individuelle
Gesundheitsleistungen) geführt
hat. Nach einer Definition der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung sind so genannte
IGeL-Leistungen ärztliche Leistungen,
die
nicht
zum Leistungsumfang der GKV gehören,
dennoch von Patienten nachgefragt
werden,
ärztlich empfehlenswert oder
je nach Intensität des
Patientenwunsches zumindest
ärztlich vertretbar sind.
Nach dem Urteil des Ökonomen
und Ärzteberaters Professor Gerhard
F. Riegl braucht jede Arztpraxis in
Deutschland in den nächsten Jahren
ein medizinisches und ökonomisches
Konzept, um zusätzlich zu den
klassischen GKV- und PKV-Einnahmen
30.000 bis 50.000 Euro im Jahr durch
Angebote für Selbstzahler zu
erwirtschaften.
Der
Prozess ist bereits in vielen Praxen
voll im Gange. Nach einer Analyse
des Wissenschaftlichen Instituts der
Ortskrankenkassen (WidO) ist bereits
rund ein Viertel der GKV-Versicherten
innerhalb eines Jahres von ihrem Arzt
auf mögliche Wunschleistungen
angesprochen worden. Seitens der Patienten
steigt die Nachfrage nach solchen
Leistungen, die privat zu bezahlen
sind.
Die
Erfüllung von Wunschleistungen
in der ärztlichen Praxis ist
somit eine Zukunftsinvestition, hat
der Augsburger Ökonom und Ärzteberater
Prof. Gerhard F. Riegl deutlich gemacht:
Auf die Dauer kommt kein Niedergelassener
an Zusatzangeboten für Selbstzahler
vorbei. Das Arzt-Patient-Verhältnis
dürfe allerdings nicht in eine
reine Geschäftsbeziehung abgleiten,
warnt er: Ärzte müssen
Ärzte bleiben, denn ihre besondere
Rolle und ihre Glaubwürdigkeit
sind ihre Trümpfe im Gesundheitsmarkt.
Niemand will Kaufleute in weißen
Kitteln. Patienten sollten stets
das Gefühl haben: Die Zusatzangebote
bei meinem Arzt machen mich glücklicher,
nicht ärmer.
Gesetzliche
Grundlagen für Wunschleistungen
Nach § 3 des Bundesmantelvertrags
für Ärzte bedarf es für
die Inanspruchnahme einer individuellen
Gesundheitsleistung eines schriftlichen
Behandlungsvertrages zwischen Arzt
und Patient. Nach § 1 Abs. 2
der Gebührenordnung für
Ärzte (GOÄ) darf der Arzt
für Leistungen, die über
das Maß einer medizinisch notwendigen
ärztlichen Versorgung hinausgehen,
Vergütung nur fordern, wenn diese
auf Verlangen des Zahlungspflichtigen
erbracht worden sind. Die individuelle
Gesundheitsleistung ist demnach eine
Leistung auf Verlangen.
Der Arzt darf sie dem Patienten nicht
offerieren, sondern dieser muss mit
dem Wunsch danach auf ihn zukommen.
Erst dann darf der Arzt dem Patienten
ein Angebot unterbreiten, das dieser
ggf. annehmen kann. In der Praxis
wird ein solches Vorgehen wohl nur
durch Vorinformation von Patienten
über Poster, Merkblätter,
Angebots-Flyer etc. möglich sein.
Abzurechnen
sind individuelle Gesundheitsleistungen
stets nach GOÄ-Ziffern. Pauschalpreise,
die sich nicht daran orientieren,
sind nicht zulässig. Die Rechnung
für eine vom Patienten gewünschte
individuelle Gesundheitsleistung muss
stets den Anforderungen nach §
12 GOÄ (www.gesundheitsrecht.de)
entsprechen.
Vorsorge
und Früherkennung
Im Bereich der Prävention gibt
es eine Reihe sinnvoller Wunschleistungen,
die auf Verhaltensänderung oder
Krankheitsverhinderung abzielen: Nikotin-Entwöhnung,
Ernährungsberatung in Gruppen,
sportmedizinische oder reisemedizinische
Beratung und Impfungen (Interview
mit Alexander Dückers). Dabei
gilt es als erstrebenswert, dass der
Arzt den Patienten mit positiver Motivation
und nicht mit erhobenem Zeigefinger
gewinnt.
Typische
Zusatzangebote im Bereich der Krankheitsfrüherkennung
sind Check-ups, die über das
GKV-Angebot hinausgehen, durch Ultraschall-Einsatz
erweiterte Krebsvorsorge und spezielle
Laborleistungen (z.B. Marker, PSA-Test,
Toxoplasmose-Test in der Schwangerschaft,
immunologischer Test auf Blut im Stuhl).
Zusätzliche
Vorsorge- und Früherkennungsleistungen
zum GKV-Angebot können Patienten
motivieren, mehr als bisher an den
bereits etablierten Untersuchungen
teilzunehmen.
Hausarzt
als moderner Leibarzt
Auf den Hausärzten (Interview
mit Dr. med. Bernhard Wagenknecht)
liegt heute eine besondere Verantwortung,
weil sie nicht nur erster Ansprechpartner
des Patienten bei Krankheit sind,
sondern auch in allen Gesundheitsfragen
beraten. Ganz wichtig ist darüber
hinaus die Rolle des Hausarztes als
Lotse im Gesundheitswesen, der im
gegebenen Falle an den zuständigen
Facharzt oder die geeignete stationäre
Einrichtung überweist.
So
wird der Hausarzt zum modernen Leibarzt,
der das Vertrauen seiner Patienten
genießt, weil er sie als ganzen
Menschen behandelt, nicht nur die
vorliegenden Symptome oder Krankheiten.
Der dazu notwendige ganzheitlicher
Ansatz schließt mit ein, dass
der Hausarzt auch außerhalb
der offiziellen Sprechstunden erreichbar
ist, wenn der Zustand eines Patienten
dies erfordert.
Eigenständiges
Praxisprofil für den Facharzt
Fachärzte brauchen für ihren
Erfolg ein klares Profil, um sich
auf dem Gesundheitsmarkt richtig zu
positionieren. Das gilt auch für
die Auswahl von Zusatzleistungen in
ihren Praxen. Der Facharzt soll seine
Angebotspalette nicht zu sehr ausweiten,
sondern sich auf solche Zusatzleistungen
beschränken, die zu seinem Profil
passen. Die Spezialisierung sollte
durch entsprechende Zertifikate nachgewiesen
werden, die im Rahmen der Weiter-
und Fortbildung erworben worden sind.
Die erworbenen Qualifikationen sollte
der Arzt nicht unter den Scheffel
stellen: In den Praxisräumen
findet sich immer ein geeigneter Platz
für fachärztliche Zertifikate.
Gegen
eine solche Form der Eigenwerbung,
die auch geeignet ist, die Mund-zu-Mund-Propaganda
seitens der Patienten zu stimulieren,
ist nichts einzuwenden. Generell sind
die Vorgaben der Ärztekammern
für den Bereich Werbung nicht
mehr so eng gefasst wie ehedem. Vor
Übertreibungen ist dennoch zu
warnen: Wer allzu viel anbietet, wird
schnell unglaubwürdig! Zufriedene
Patienten sind die besten Werbeträger.
Zusätzliche
Beratungstätigkeit
Von Patienten werden heute mehr als
früher fachliche Ratschläge
zur Ernährung nachgefragt. Der
beratende Arzt sollte sein aktuelles
Wissen auf diesem Gebiet im Rahmen
der Fortbildung erweitern, um auf
vielfältige Fragen von Patienten
gut gewappnet zu sein. Die Beratung
kann als Wunschleistung zweckmäßig
in Gruppen vorgenommen werden.
Beratung
zu Fernreisen und über Impfungen
Zur Beratung von Fernreisenden gehören
Empfehlungen zum Verhalten in den
Tropen. Am besten beraten kann der
Arzt, der über eigene Erfahrungen
verfügt. Dies kann beispielsweise
durch Exkursionen geschehen, die der
Fachverband Reisemedizin anbietet
und für das Fachzertifikat Reisemedizin
des Verbandes (www.fachverband-reisemedizin.de)
anerkannt werden. Als Wunschleistungen
abzurechnen sind natürlich auch
alle im Falle von Fernreisen sinnvollen
zusätzlichen Impfungen.
Schmerztherapie
Schmerztherapie auf der Basis von
zusätzlichen Leistungen kann
ein Schwerpunkt für niedergelassene
Orthopäden sein. Über die
schulmedizinische Diagnostik und Therapie
hinaus gibt es typische Geräte-Therapien
für Selbstzahler (Stoßwellen-
und Magnetfeldtherapie). Alternative
Methoden wie Akupunktur kommen auch
für andere Fachgruppen und für
Hausärzte in Frage. Die Forschungsgruppe
Akupunktur (www.akupunktur.info)und
Traditionelle Chinesische Medizin
(FATCM) hat ein Gütesiegel für
qualifizierte Ärzte entwickelt,
das eine Vollausbildung und kontinuierliche
Weiterbildung voraussetzt.
Eine
Therapieoption bei Schmerzen bieten
elastische Spezialpflaster (www.schmerzundtape.de)nach
der Kinesio-Taping-Methode (Literatur).
Beratung
durch Gynäkologen
Der Berufsverband der Frauenärzte
hat seine Mitglieder bereits vor Jahren
auf die Möglichkeiten von Zusatzangeboten
aufmerksam gemacht und ist damit sehr
erfolgreich. Es hat sich gezeigt,
dass viele Frauen gerne Zusatzangebote
- über die GKV-Maßnahmen
zur Vorsorge und Früherkennung
hinaus in Anspruch nehmen.
Aufklärung über Beschwerden
In den Wechseljahren, zweckmäßige
Ernährung und Hormonbehandlung
in der Postmenopause bieten Ansatzpunkte
für zusätzliche Leistungen.
Sonographische Untersuchungen in der
Schwangerschaft können ausgedehnt
werden im Hinblick auf chromosomale
Risiken. Die erforderliche Zertifikation
für das Ersttrimester-Screening
haben bereits über 3000 deutsche
Gynäkologen erworben.
Die
Beratungstätigkeit im Bereich
Empfängnisverhütung ist
erweitert worden z.B. durch die Mädchen-Sprechstunde,
mit der eine anzustrebende langfristige
Bindung an den Frauenarzt des Vertrauens
ermöglicht wird.
Beratung
durch Hautärzte
Die Nachfrage nach zusätzlichen
Leistungen steigt ständig in
der dermatologischen Praxis: Gutes
Aussehen (Corriger la fortune!)
ist gefragt in der Partnerschaft und
im Beruf. In diesen Bereich fällt
auch die Anwendung von Sculptra®,
einem Medizinprodukt aus Poly-L-Milchsäure.
(früher New-Fill), das unter
Falten, Volumendefekte und Narben
gespritzt wird. Zur Anwendung dieser
innovativen, langfristig wirksamen
und kostengünstigen Faltentherapie
bietet sanofi-aventis praxisnahe Schulungen
und Workshops im Rahmen zertifizierter
Fortbildung an (http://www.new-fill.info/mc/DE/index.php).
Das
hautärztliche Spektrum von Wunschleistungen
umfasst weiterhin die schmerzfreie
Beseitigung von Warzen mit Infrarot
A, den Narbenabbau mit Speziallaser,
den Einsatz von Softlaser gegen Entzündungen
etc.
Beratung
durch Urologen
Die GKV-Früherkennung des Prostatakarzinoms
per Tastbefund ist sinnvoll zu ergänzen
durch die Bestimmung des PSA-Wertes
und den Einsatz von Ultraschall. Beide
Diagnosemaßnamen sind jedoch
nicht abgedeckt durch die gesetzliche
Krankenversicherung und werden so
zur privat abzurechnenden Wunschleistung.
Aktuell
sind neuerdings Informationen zum
Hormonersatz beim alternden Mann im
Falle von Schlafstörungen, Libidoverlust,
Depression. Vor der Verordnung von
Hormonpräparaten ist ein Hormonprofil
zur Bestimmung von Basishormonen indiziert.
Die
beim alternden Mann häufig auftretende
erektile Dysfunktion wird heute meist
mit modernen Präparaten auf Privatrezept
behandelt.

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