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Arzt und Beruf
MVZ:
Auf dem Weg zur integrierten
Versorgung
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ein kostenloser Service für Ärzte von
sanofi-aventis
MVZ:
Auf dem Weg zur integrierten Versorgung
Die Landschaft im Gesundheitswesen verändert
sich: Ehemals starre Grenzen zwischen
ambulanter und stationärer Versorgung
lockern sich durch das GKV-Modernisierungsgesetz.
Auch die Kooperationsmöglichkeiten
für Ärzte waren durch die
Berufsordnung erheblich eingeschränkt.
Jetzt ist die Zusammenarbeit sowohl
unter Ärzten als auch mit anderen
Berufsgruppen politisch gewollt: Als
eine neue Form ärztlicher Zusammenarbeit
schuf der Gesetzgeber die Medizinischen
Versorgungszentren (MVZ).
MVZ
als neues Kooperationsmodell
Wie in einer fachübergreifenden
Gemeinschaftspraxis arbeiten in einem
Medizinischen Versorgungszentrum niedergelassene
Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen
gemeinsam unter einem Dach. Doch in
einem MVZ können auch angestellte
Ärzte praktizieren, und in ein
solches Zentrum können zudem noch
Vertreter anderer Berufe wie Psychotherapeuten
oder Physiotherapeuten als Leistungserbringer
integriert werden.
Wir
wollten heraus aus den bisherigen starren
Regelungen. Wir haben so freiere Möglichkeiten,
auch mit nicht-ärztlichen Partnern
im Gesundheitswesen zusammenzuarbeiten.
So haben wir einen häuslichen Pflegedienst
in unser Zentrum mit aufgenommen,
beschreibt der Kieler Internist Dr.
med. Tilman Schlegelberger seine Motivation,
ein MVZ zu gründen.
Für
den Westen was Neues
Für den Westen der Bundesrepublik,
also für die alten Bundesländer,
stellen die MVZ eine neue Organisationsform
der ärztlichen Tätigkeit dar,
für den Osten des Landes keineswegs:
Vorläufer der heutigen MVZ bilden
die Polikliniken der ehemaligen DDR,
die auf die Idee von Christoph Wilhelm
Hufeland im 17. Jahrhundert zurückgehen.
Sie waren eine tragende Säule der
ambulanten Versorgung zwischen Elbe
und Oder. Dort praktizierten mehrere
angestellte Ärzte gemeinsam unter
einem Dach. Nach der Wiedervereinigung
wurden die weitaus meisten Polikliniken
in Arztpraxen nach dem westdeutschen
Vertragsarztsystem umstrukturiert. Einige
Polikliniken blieben jedoch bestehen
und konnten auf Grund einer Übergangsregelung
weiterbetrieben werden. Eines dieser
Zentren, die aus einer Poliklinik hervorgegangen
sind, ist das Medizinische Zentrum Lübbenau.
Was
der DDR recht und billig war, wurde
inzwischen bundesdeutsches Recht: Mit
der Gesundheitsreform 2004 wurden Medizinische
Versorgungszentren auf eine neue juristische
Grundlage gestellt.
Alles
was Recht ist
Paragraph 95 SGB V beschreibt ein Medizinisches
Versorgungszentrum folgendermaßen:
Medizinische Versorgungszentren sind
fachübergreifende ärztlich
geleitete Einrichtungen, in denen Ärzte,
die in das Arztregister eingetragen
sind, als Angestellte oder Vertragsärzte
tätig sind. Die medizinischen Versorgungszentren
können sich aller zugelassenen
Organisationsformen bedienen; sie können
von den Leistungserbringern, die aufgrund
von Zulassung, Ermächtigung oder
Vertrag an der medizinischen Versorgung
der Versicherten teilnehmen, gegründet
werden. Die Zulassung erfolgt für
den Ort der Niederlassung als Arzt oder
den Ort der Niederlassung als medizinisches
Versorgungszentrum (Vertragsarztsitz).
Als
Organisationsformen möglich sind:
Personengesellschaften (GbR oder Partnerschaftsgesellschaft)
Personenhandelsgesellschaften (OHG,
KG)
Kapitalgesellschaften wie GmbH oder
AG
Die Zentren ähneln fachübergreifenden
Gemeinschaftspraxen, die ihre Zulassung
im Rahmen der vertragsärztlichen
Bedarfsplanung erhalten. Medizinische
Versorgungszentren können frei
werdende KV-Sitze aufkaufen und sich
so erweitern. Niedergelassene Vertragsärzte
können jedoch auch umgekehrt ihre
Praxis in ein MVZ integrieren, dort
weiter als Freiberufler tätig sein
oder als Angestellte arbeiten (§
103 Abs. 4a,
SGB V). (Mehr Informationen zu den rechtlichen
Aspekten der MVZ liefert der Beitrag
in der Rubrik Medizin&Recht.)
Zwei
Wege zum MVZ
Der Anstoß, ein MVZ zu bilden,
kann von zwei Seiten kommen:
Zum einen können Krankenhäuser
Leistungen ausgliedern und auf diese
Weise einen ambulanten Versorgungszweig
aufbauen. So können einzelne Versorgungsbereiche
wie Röntgen, Anästhesie oder
Endoskopie in ein MVZ ausgegliedert
werden. Da ein solches Zentrum nicht
auf eine ambulante Versorgung beschränkt
ist, kann es sowohl von niedergelassenen
Ärzten als auch vom Krankenhaus
genutzt werden. Kleine Krankenhäuser,
die meist ums Überleben kämpfen,
werden versuchen, mit der Gründung
eines MVZ ihre Probleme zu lösen.
Zum
anderen können aber auch niedergelassene
Ärzte statt einer Gemeinschaftspraxis
oder eines Praxisnetzes ein MVZ gründen.
Doch nicht nur Ärzte, auch andere
Teilnehmer an der medizinischen Versorgung
wie Psychotherapeuten, Physiotherapeuten,
Apotheker oder Pflegedienste können
die Zulassung eines MVZ beantragen.
Ein
Medizinisches Versorgungszentrum muss
jedoch unter ärztlicher Leitung
stehen. Dabei können entweder mehrere
Ärzte diese Leitung kollektiv ausüben
oder ein Vertragsarzt allein. Gleichwohl
kann die kaufmännische Leitung
des Zentrums einem nicht-ärztlichen
Geschäftsführer obliegen.
Win-Win
für Arzt und Patient?
Der Patient profitiert von einem MVZ,
weil er mit einem Weg gleich mehrere
Fachärzte aufsuchen kann. Seine
behandelnden Ärzte können
sich rasch besprechen und die Therapie
abstimmen, Doppeluntersuchungen fallen
weg. Laboruntersuchungen werden gleich
im Haus vorgenommen, der Patient erfährt
rasch seine Befunde, eine Behandlung
kann schnell eingeleitet werden. Die
gemeinsame Nutzung von Einrichtung,
Labor und Medizintechnik, sowie die
Koordination von Mitarbeitern sparen
Zeit und Geld. Viele Handlungsabläufe
können effektiver gestaltet werden.
Alle Ärzte eines MVZ greifen auf
dieselben Patientendaten zurück,
Fachkollegen können in die laufende
Sprechstunde einbezogen werden. So kann
sich ein Hausarzt ständig Feedback
von anderen im Versorgungszentrum tätigen
Fachärzten holen und umgekehrt.
Viele
Ärzte sind zudem froh, sich auf
ihre ärztliche Tätigkeit konzentrieren
zu können und von Verwaltungs-
und Organisationsaufgaben entlastet
zu sein, wenn diese Aufgaben in den
Händen eines kaufmännischen
Geschäftsführers liegen. Ein
professionelles Management sei bei größeren
Einheiten äußerst wichtig
und werde oft unterschätzt, betont
der Gesundheitsökonom Dr. Günter
Neubauer.
Als
angestellter Arzt praktizieren
Für junge Ärztinnen und Ärzte,
aber auch für Wiedereinsteiger
nach einer Familienphase bieten Medizinische
Versorgungszentren ein interessantes
Arbeitsmodell. Haben sie doch die Möglichkeit
als angestellte Ärzte in einem
MVZ in der ambulanten Patientenversorgung
zu arbeiten, ohne sich in das wirtschaftliche
Risiko einer Praxisgründung zu
stürzen. In einem MVZ finden sie
Praxis, Praxisausstattung sowie ein
Mitarbeiterteam bereits vor. Zudem sieht
das Konzept eines MVZ auch eine Teilzeittätigkeit
vor.
Dr.
med. Maria-Susanne Barz vom Medizinischen
Zentrum Lübbenau schätzt es,
gemeinsam mit Kollegen ihre Patienten
zu betreuen sowie als angestellte Ärztin
von Einkauf, Versicherungswesen und
Personalverträgen weitgehend entlastet
zu sein. Wir sind in unseren Praxen
betriebswirtschaftlich voll verantwortlich,
aber dennoch eingebettet in eine größere
Struktur. Unser Erfolg schlägt
sich im Ansehen des gesamten Zentrums
nieder, aber auch in der leistungsbezogenen
Vergütung, fügt die
Gynäkologin hinzu.
Die
Kehrseite der MVZ
Zurzeit wird Sinn und Nutzen der MVZ
kontrovers diskutiert: Gesetzgeber und
Krankenkassen versprechen sich durch
ein Bündeln von Leistungen Kostenersparnisse,
doch Praxisärzten erwächst
eine neue Konkurrenz.
Besonders
Fachärzte würden die Gründung
neuer MVZ durch andere Betreiber wie
Krankenhäuser fürchten, bestätigt
Dr. med. Max Kaplan, Vizepräsident
der Bayerischen Ärztekammer. Zudem
werde sich das Bild des Arztberufs durch
die neuen Strukturen wandeln, wenn ökonomische
Gesichtspunkte zunehmend an Gewicht
gewinnen, befürchtet der Standespolitiker
Dr. med. Jürgen Bausch von der
Kassenärztlichen Vereinigung Hessen.
Auch
für Patienten werde sich durch
die Zentralisierung im Gesundheitswesen
viel ändern. Keineswegs werden
die Patienten immer kurze Wege haben,
sondern gerade, wenn sie auf dem Land
wohnen, weite Anreisen auf sich nehmen
müssen. Auch das bisher in Deutschland
so hoch geschätzte Prinzip, sich
seinen Arzt frei wählen
Zögerliche
Startphase
Der große Ansturm blieb aus; die
neue Kooperationsform kommt nur langsam
in Gang. Seit In-Kraft-Treten der Gesundheitsreform
im Januar 2004 wurden etwa 120 MVZ mit
unterschiedlichen Facharztkombinationen
zugelassen. (Quelle: Kassenärztliche
Bundesvereinigung). In den neuen Bundesländern
bestehen zudem 92 Medizinische Zentren,
hervorgegangen aus früheren Polikliniken.
Momentan überwiegt bei vielen Ärzten
noch die Unsicherheit, zumal einige
rechtliche und abrechnungstechnische
Fragen noch nicht geklärt sind.
Doch langfristig werden Kooperationen
immer größeres Gewicht in
der ambulanten Versorgung bekommen.

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