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MVZ:
Auf dem Weg zur integrierten
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ein kostenloser werbender Service
für Ärzte von
sanofi-aventis
MVZ:
Auf dem Weg zur integrierten Versorgung
Die Landschaft im Gesundheitswesen
verändert sich: Ehemals starre
Grenzen zwischen ambulanter und stationärer
Versorgung lockern sich durch das
GKV-Modernisierungsgesetz.
Auch die Kooperationsmöglichkeiten
für Ärzte waren durch die
Berufsordnung erheblich eingeschränkt.
Jetzt ist die Zusammenarbeit sowohl
unter Ärzten als auch mit anderen
Berufsgruppen politisch gewollt: Als
eine neue Form ärztlicher Zusammenarbeit
schuf der Gesetzgeber die Medizinischen
Versorgungszentren (MVZ).
MVZ
als neues Kooperationsmodell
Wie in einer fachübergreifenden
Gemeinschaftspraxis arbeiten in einem
Medizinischen Versorgungszentrum niedergelassene
Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen
gemeinsam unter einem Dach. Doch in
einem MVZ können auch angestellte
Ärzte praktizieren, und in ein
solches Zentrum können zudem
noch Vertreter anderer Berufe wie
Psychotherapeuten oder Physiotherapeuten
als Leistungserbringer integriert
werden.
Wir
wollten heraus aus den bisherigen
starren Regelungen. Wir haben so freiere
Möglichkeiten, auch mit nicht-ärztlichen
Partnern im Gesundheitswesen zusammenzuarbeiten.
So haben wir einen häuslichen
Pflegedienst in unser Zentrum mit
aufgenommen, beschreibt der
Kieler Internist Dr. med. Tilman Schlegelberger
seine Motivation, ein MVZ zu gründen.
Für
den Westen was Neues
Für den Westen der Bundesrepublik,
also für die alten Bundesländer,
stellen die MVZ eine neue Organisationsform
der ärztlichen Tätigkeit
dar, für den Osten des Landes
keineswegs: Vorläufer der heutigen
MVZ bilden die Polikliniken der ehemaligen
DDR, die auf die Idee von Christoph
Wilhelm Hufeland im 17. Jahrhundert
zurückgehen. Sie waren eine tragende
Säule der ambulanten Versorgung
zwischen Elbe und Oder. Dort praktizierten
mehrere angestellte Ärzte gemeinsam
unter einem Dach. Nach der Wiedervereinigung
wurden die weitaus meisten Polikliniken
in Arztpraxen nach dem westdeutschen
Vertragsarztsystem umstrukturiert.
Einige Polikliniken blieben jedoch
bestehen und konnten auf Grund einer
Übergangsregelung weiterbetrieben
werden. Eines dieser Zentren, die
aus einer Poliklinik hervorgegangen
sind, ist das Medizinische Zentrum
Lübbenau.
Was
der DDR recht und billig war, wurde
inzwischen bundesdeutsches Recht:
Mit der Gesundheitsreform 2004 wurden
Medizinische Versorgungszentren auf
eine neue juristische Grundlage gestellt.
Alles
was Recht ist
Paragraph 95 SGB V beschreibt ein
Medizinisches Versorgungszentrum folgendermaßen:
Medizinische Versorgungszentren sind
fachübergreifende ärztlich
geleitete Einrichtungen, in denen
Ärzte, die in das Arztregister
eingetragen sind, als Angestellte
oder Vertragsärzte tätig
sind. Die medizinischen Versorgungszentren
können sich aller zugelassenen
Organisationsformen bedienen; sie
können von den Leistungserbringern,
die aufgrund von Zulassung, Ermächtigung
oder Vertrag an der medizinischen
Versorgung der Versicherten teilnehmen,
gegründet werden. Die Zulassung
erfolgt für den Ort der Niederlassung
als Arzt oder den Ort der Niederlassung
als medizinisches Versorgungszentrum
(Vertragsarztsitz).
Als
Organisationsformen möglich sind:
Personengesellschaften (GbR oder Partnerschaftsgesellschaft)
Personenhandelsgesellschaften (OHG,
KG)
Kapitalgesellschaften wie GmbH oder
AG
Die Zentren ähneln fachübergreifenden
Gemeinschaftspraxen, die ihre Zulassung
im Rahmen der vertragsärztlichen
Bedarfsplanung erhalten. Medizinische
Versorgungszentren können frei
werdende KV-Sitze aufkaufen und sich
so erweitern. Niedergelassene Vertragsärzte
können jedoch auch umgekehrt
ihre Praxis in ein MVZ integrieren,
dort weiter als Freiberufler tätig
sein oder als Angestellte arbeiten
(§ 103 Abs. 4a,
SGB V). (Mehr Informationen zu den
rechtlichen Aspekten der MVZ liefert
der Beitrag in der Rubrik Medizin&Recht.)
Zwei
Wege zum MVZ
Der Anstoß, ein MVZ zu bilden,
kann von zwei Seiten kommen:
Zum einen können Krankenhäuser
Leistungen ausgliedern und auf diese
Weise einen ambulanten Versorgungszweig
aufbauen. So können einzelne
Versorgungsbereiche wie Röntgen,
Anästhesie oder Endoskopie in
ein MVZ ausgegliedert werden. Da ein
solches Zentrum nicht auf eine ambulante
Versorgung beschränkt ist, kann
es sowohl von niedergelassenen Ärzten
als auch vom Krankenhaus genutzt werden.
Kleine Krankenhäuser, die meist
ums Überleben kämpfen, werden
versuchen, mit der Gründung eines
MVZ ihre Probleme zu lösen.
Zum
anderen können aber auch niedergelassene
Ärzte statt einer Gemeinschaftspraxis
oder eines Praxisnetzes ein MVZ gründen.
Doch nicht nur Ärzte, auch andere
Teilnehmer an der medizinischen Versorgung
wie Psychotherapeuten, Physiotherapeuten,
Apotheker oder Pflegedienste können
die Zulassung eines MVZ beantragen.
Ein
Medizinisches Versorgungszentrum muss
jedoch unter ärztlicher Leitung
stehen. Dabei können entweder
mehrere Ärzte diese Leitung kollektiv
ausüben oder ein Vertragsarzt
allein. Gleichwohl kann die kaufmännische
Leitung des Zentrums einem nicht-ärztlichen
Geschäftsführer obliegen.
Win-Win
für Arzt und Patient?
Der Patient profitiert von einem MVZ,
weil er mit einem Weg gleich mehrere
Fachärzte aufsuchen kann. Seine
behandelnden Ärzte können
sich rasch besprechen und die Therapie
abstimmen, Doppeluntersuchungen fallen
weg. Laboruntersuchungen werden gleich
im Haus vorgenommen, der Patient erfährt
rasch seine Befunde, eine Behandlung
kann schnell eingeleitet werden. Die
gemeinsame Nutzung von Einrichtung,
Labor und Medizintechnik, sowie die
Koordination von Mitarbeitern sparen
Zeit und Geld. Viele Handlungsabläufe
können effektiver gestaltet werden.
Alle Ärzte eines MVZ greifen
auf dieselben Patientendaten zurück,
Fachkollegen können in die laufende
Sprechstunde einbezogen werden. So
kann sich ein Hausarzt ständig
Feedback von anderen im Versorgungszentrum
tätigen Fachärzten holen
und umgekehrt.
Viele
Ärzte sind zudem froh, sich auf
ihre ärztliche Tätigkeit
konzentrieren zu können und von
Verwaltungs- und Organisationsaufgaben
entlastet zu sein, wenn diese Aufgaben
in den Händen eines kaufmännischen
Geschäftsführers liegen.
Ein professionelles Management sei
bei größeren Einheiten
äußerst wichtig und werde
oft unterschätzt, betont der
Gesundheitsökonom Dr. Günter
Neubauer.
Als
angestellter Arzt praktizieren
Für junge Ärztinnen und
Ärzte, aber auch für Wiedereinsteiger
nach einer Familienphase bieten Medizinische
Versorgungszentren ein interessantes
Arbeitsmodell. Haben sie doch die
Möglichkeit als angestellte Ärzte
in einem MVZ in der ambulanten Patientenversorgung
zu arbeiten, ohne sich in das wirtschaftliche
Risiko einer Praxisgründung zu
stürzen. In einem MVZ finden
sie Praxis, Praxisausstattung sowie
ein Mitarbeiterteam bereits vor. Zudem
sieht das Konzept eines MVZ auch eine
Teilzeittätigkeit vor.
Dr.
med. Maria-Susanne Barz vom Medizinischen
Zentrum Lübbenau schätzt
es, gemeinsam mit Kollegen ihre Patienten
zu betreuen sowie als angestellte
Ärztin von Einkauf, Versicherungswesen
und Personalverträgen weitgehend
entlastet zu sein. Wir sind
in unseren Praxen betriebswirtschaftlich
voll verantwortlich, aber dennoch
eingebettet in eine größere
Struktur. Unser Erfolg schlägt
sich im Ansehen des gesamten Zentrums
nieder, aber auch in der leistungsbezogenen
Vergütung, fügt die
Gynäkologin hinzu.
Die
Kehrseite der MVZ
Zurzeit wird Sinn und Nutzen der MVZ
kontrovers diskutiert: Gesetzgeber
und Krankenkassen versprechen sich
durch ein Bündeln von Leistungen
Kostenersparnisse, doch Praxisärzten
erwächst eine neue Konkurrenz.
Besonders
Fachärzte würden die Gründung
neuer MVZ durch andere Betreiber wie
Krankenhäuser fürchten,
bestätigt Dr. med. Max Kaplan,
Vizepräsident der Bayerischen
Ärztekammer. Zudem werde sich
das Bild des Arztberufs durch die
neuen Strukturen wandeln, wenn ökonomische
Gesichtspunkte zunehmend an Gewicht
gewinnen, befürchtet der Standespolitiker
Dr. med. Jürgen Bausch von der
Kassenärztlichen Vereinigung
Hessen.
Auch
für Patienten werde sich durch
die Zentralisierung im Gesundheitswesen
viel ändern. Keineswegs werden
die Patienten immer kurze Wege haben,
sondern gerade, wenn sie auf dem Land
wohnen, weite Anreisen auf sich nehmen
müssen. Auch das bisher in Deutschland
so hoch geschätzte Prinzip, sich
seinen Arzt frei wählen
Zögerliche
Startphase
Der große Ansturm blieb aus;
die neue Kooperationsform kommt nur
langsam in Gang. Seit In-Kraft-Treten
der Gesundheitsreform im Januar 2004
wurden etwa 120 MVZ mit unterschiedlichen
Facharztkombinationen zugelassen.
(Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung).
In den neuen Bundesländern bestehen
zudem 92 Medizinische Zentren, hervorgegangen
aus früheren Polikliniken. Momentan
überwiegt bei vielen Ärzten
noch die Unsicherheit, zumal einige
rechtliche und abrechnungstechnische
Fragen noch nicht geklärt sind.
Doch langfristig werden Kooperationen
immer größeres Gewicht
in der ambulanten Versorgung bekommen.

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