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Probleme
und Fehlerquellen bei der
Leichenschau
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Probleme
und Fehlerquellen bei der Leichenschau
Studien besagen, dass es pro
Jahr in Deutschland etwa 1100 nicht
erkannte Tötungen gibt
etwa genauso viele wie die entdeckten
Tötungsdelikte, so äußerte
sich Prof. Volkmar Schneider, Rechtsmediziner
aus Berlin, im Tagesspiegel vom 20.11.2003.
Die
erwähnten Studien wurden im Jahr
1997 am Rechtsmedizinischen Institut
der Universität Münster
durchgeführt. Die Dunkelziffer
liegt in Deutschland mindestens bei
1100 bis 1200 Fällen jährlich,
sagt Dr. Alfred Du Chesne, der an
der Untersuchung beteiligt war. Die
Münsteraner Ärzte hatten
23 rechtsmedizinische Institute um
Auskunft darüber gebeten, wie
häufig sich ein angeblich natürlicher
Todesfall später als Tötungsdelikt
entpuppte. Berücksichtigt wurden
nur solche Fälle, in denen eine
zweite Leichenschau angeordnet wurde,
weil die Kriminalpolizei einem möglichen
Gewaltverbrechen zufällig auf
die Spur kam zum Beispiel,
weil der Täter sein Gewissen
erleichterte
Voreingenommenheit
und mangelnde Ausbildung
Die Leichenschau, das ergaben Untersuchungen,
wird häufig nicht nach dem hierfür
vorgeschriebenen Reglement durchgeführt.
Nur ein Viertel der Ärzte
gab an, die Leiche in jedem Fall zu
entkleiden (bei den Hausärzten
nur 1 Prozent). (Prof. Burkhard
Madea 2003).
Warum
also lassen es die Ärzte an der
nötigen Sorgfalt mangeln? Dr.
Alfred Du Chesne macht dafür
vor allem folgende Gründe aus:
Häufig nimmt ein Arzt die Leichenschau
vor, der den Verstorbenen schon Jahre
lang behandelt hat. Abgesehen von
einem möglichen Interessenkonflikt
ist er immer voreingenommener als
ein Notarzt, der zufällig im
Dienst ist. Das lässt sich durch
Zahlen belegen: In Münster bescheinigen
die Notärzte nur in 30 Prozent
der Fälle einen natürlichen
Tod; die niedergelassenen Ärzte
tun das zu mehr als 90 Prozent. Da
kommt es zu extremen Fehlleistungen,
sagt Dr. Du Chesne, so wurde
bei einer erdrosselten Frau ein natürlicher
Tod attestiert; dabei hätte es
bereits genügt, die Bettdecke
anzuheben.
Die Bestattungsgesetze der meisten
Bundesländer sehen vor, dass
jeder Arzt eine Leichenschau vornehmen
darf und muss (in einigen Ländern
auch Ärzte im Praktikum). Es
ist nicht sinnvoll, dass darunter
auch Ärzte sind, die nur einmal
im Jahr einen Verstorbenen untersuchen,
meint Dr. Du Chesne und verweist auf
das Beispiel Österreich, wo es
Ärzte gibt, die auf die Leichenschau
spezialisiert sind. Hier stellt
sich jedoch die Frage der Finanzierung,
gibt Dr. Felicitas Dahlmann zu bedenken.
Einige deutsche Bundesländer
haben dennoch neue Maßnahmen
zur Qualitätssicherung etabliert
und folgen inzwischen dem Vorbild
des südlichen Nachbarlandes.
In Nordrhein-Westfalen müssen
Notärzte seit September 2003
keine Leichenschauen mehr vornehmen.
Die Folge: Nicht-natürliche
bzw. ungeklärte Todesfälle
wurden seitdem um 20 Prozent seltener
bescheinigt, so Du Chesne.
Wahrscheinlichkeit
und Gelegenheit
Bei alten Menschen und Säuglingen
unterlaufen Ärzten bei der Leichenschau
die meisten Fehler. Es ist ja in der
Tat viel wahrscheinlicher, dass ein
herzkranker 85-Jähriger an einem
natürlichen Herzversagen stirbt,
als dass jemand nachgeholfen
hat. Das hat suggestive Wirkung auf
den Arzt, der die Leiche dann eher
nicht so genau untersucht.
Auch
in Pflegeheimen sollten Verstorbene
sorgfältig untersucht werden.
Im Sommer 2004 wurde der traurige
Fall aus der Allgäuer Kreisstadt
Sonthofen bekannt. Hier hatte ein
Pfleger Jahre lang unbemerkt Patienten
getötet. Viele ältere
Menschen müssen zahlreiche Medikamente
nehmen, so dass eine überdosierte
oder kontraindizierte Gabe leicht
übersehen bzw. vertuscht werden
kann, berichtet Dr. Felicitas
Dahlmann vom Institut für Rechtsmedizin
der Universität München.
Nicht
zuletzt ist bei Säuglingen eine
äußerst sorgfältige
Leichenschau geboten. Die Münsteraner
Rechtsmediziner fanden in einem Forschungsprojekt
heraus, dass hinter jedem dreißigsten
Fall eines angeblichen plötzlichen
Kindstods in Wahrheit ein gewaltsamer
Todesfall steckt. Die Gewalt erzeugt
bei Säuglingen kaum Spuren: Wenn
ein Kind unter einem Kissen erstickt
wird, ist das äußerlich
nicht sichtbar; und selbst ein Sturz
aus dem zweiten Stock hinterlässt
nicht immer offensichtliche Spuren,
weiß Dr. Alfred Du Chesne.
Qualitätssicherung
und Kooperation
Die Bundesärztekammer hat inzwischen
auf die Qualitätsmängel
bei der Ausstellung des Totenscheins
reagiert. In einem Gesetzesentwurf
vom Januar 2003 fordert sie unter
anderem:
ein bundeseinheitliches Bestattungsrecht,
die Untersuchung der vollständig
entkleideten Leiche als Voraussetzung
für die Bescheinigung eines natürlichen
Todes,
die Einführung einer Rubrik unerwarteter
Tod im Rahmen medizinischer Maßnahmen,
eine Meldepflicht bei Todesfällen
von Säuglingen.
Manche Staatsanwälte verzichten
auf die Obduktion einer Leiche, weil
der Weg zum nächsten Institut
immer weiter und damit der Transport
immer teurer wird. So kommt es zu
Ermittlungsfehlern bei Gewalt- oder
Tötungsdelikten. (Der Münchner
Rechtsmediziner Prof. Wolfgang Eisenmenger
in der Zeit vom 13.11.2003).
Nicht
nur die weiten Wege und die Kosten
lassen Staatsanwälte davon absehen,
eine Obduktion anzuordnen. Dabei ist
eine Sektion die zuverlässigste
Maßnahme, um den Hergang und
die Ursache eines Todesfalls aufzuklären.
Es ist deprimierend, dass einige
Staatsanwälte selbst in den Fällen
nichts unternehmen, bei denen der
Notarzt ausdrücklich feststellt,
dass die Todesursache unklar ist,
sagt Alfred Du Chesne. Die Folge:
Gerade einmal jeder zwanzigste Verstorbene
wird hier zu Lande obduziert. Deutschland
nimmt damit in der internationalen
Statistik eine unrühmliche Schlussposition
ein. Zum Vergleich: In einigen skandinavischen
Ländern werden 30 Prozent der
Leichen obduziert. Dieser Unterschied
hat auch damit zu tun, dass ein Arzt
(bzw. das Gesundheitsamt) nicht von
sich aus eine Sektion anordnen kann,
wenn ihm ein Todesfall verdächtig
vorkommt. Er ist auf die Kooperation
der Angehörigen oder des Staatsanwalts
angewiesen.

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