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17.07.2010

 

 

 


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Probleme und Fehlerquellen bei der Leichenschau

 

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Probleme und Fehlerquellen bei der Leichenschau



„Studien besagen, dass es pro Jahr in Deutschland etwa 1100 nicht erkannte Tötungen gibt – etwa genauso viele wie die entdeckten Tötungsdelikte,“ so äußerte sich Prof. Volkmar Schneider, Rechtsmediziner aus Berlin, im Tagesspiegel vom 20.11.2003.

Die erwähnten Studien wurden im Jahr 1997 am Rechtsmedizinischen Institut der Universität Münster durchgeführt. „Die Dunkelziffer liegt in Deutschland mindestens bei 1100 bis 1200 Fällen jährlich“, sagt Dr. Alfred Du Chesne, der an der Untersuchung beteiligt war. Die Münsteraner Ärzte hatten 23 rechtsmedizinische Institute um Auskunft darüber gebeten, wie häufig sich ein angeblich natürlicher Todesfall später als Tötungsdelikt entpuppte. Berücksichtigt wurden nur solche Fälle, in denen eine zweite Leichenschau angeordnet wurde, weil die Kriminalpolizei einem möglichen Gewaltverbrechen zufällig auf die Spur kam – zum Beispiel, weil der Täter sein Gewissen erleichterte

Voreingenommenheit und mangelnde Ausbildung
Die Leichenschau, das ergaben Untersuchungen, wird häufig nicht nach dem hierfür vorgeschriebenen Reglement durchgeführt. „Nur ein Viertel der Ärzte gab an, die Leiche in jedem Fall zu entkleiden (bei den Hausärzten nur 1 Prozent).“ (Prof. Burkhard Madea 2003).

Warum also lassen es die Ärzte an der nötigen Sorgfalt mangeln? Dr. Alfred Du Chesne macht dafür vor allem folgende Gründe aus:
Häufig nimmt ein Arzt die Leichenschau vor, der den Verstorbenen schon Jahre lang behandelt hat. Abgesehen von einem möglichen Interessenkonflikt ist er immer voreingenommener als ein Notarzt, der zufällig im Dienst ist. Das lässt sich durch Zahlen belegen: In Münster bescheinigen die Notärzte nur in 30 Prozent der Fälle einen natürlichen Tod; die niedergelassenen Ärzte tun das zu mehr als 90 Prozent. „Da kommt es zu extremen Fehlleistungen“, sagt Dr. Du Chesne, „so wurde bei einer erdrosselten Frau ein natürlicher Tod attestiert; dabei hätte es bereits genügt, die Bettdecke anzuheben.“


Die Bestattungsgesetze der meisten Bundesländer sehen vor, dass jeder Arzt eine Leichenschau vornehmen darf und muss (in einigen Ländern auch Ärzte im Praktikum). „Es ist nicht sinnvoll, dass darunter auch Ärzte sind, die nur einmal im Jahr einen Verstorbenen untersuchen“, meint Dr. Du Chesne und verweist auf das Beispiel Österreich, wo es Ärzte gibt, die auf die Leichenschau spezialisiert sind. „Hier stellt sich jedoch die Frage der Finanzierung“, gibt Dr. Felicitas Dahlmann zu bedenken. Einige deutsche Bundesländer haben dennoch neue Maßnahmen zur Qualitätssicherung etabliert und folgen inzwischen dem Vorbild des südlichen Nachbarlandes. In Nordrhein-Westfalen müssen Notärzte seit September 2003 keine Leichenschauen mehr vornehmen. Die Folge: „Nicht-natürliche bzw. ungeklärte Todesfälle wurden seitdem um 20 Prozent seltener bescheinigt“, so Du Chesne.

Wahrscheinlichkeit und Gelegenheit
Bei alten Menschen und Säuglingen unterlaufen Ärzten bei der Leichenschau die meisten Fehler. Es ist ja in der Tat viel wahrscheinlicher, dass ein herzkranker 85-Jähriger an einem natürlichen Herzversagen stirbt, als dass jemand „nachgeholfen“ hat. Das hat suggestive Wirkung auf den Arzt, der die Leiche dann eher nicht so genau untersucht.

Auch in Pflegeheimen sollten Verstorbene sorgfältig untersucht werden. Im Sommer 2004 wurde der traurige Fall aus der Allgäuer Kreisstadt Sonthofen bekannt. Hier hatte ein Pfleger Jahre lang unbemerkt Patienten getötet. „Viele ältere Menschen müssen zahlreiche Medikamente nehmen, so dass eine überdosierte oder kontraindizierte Gabe leicht übersehen bzw. vertuscht werden kann“, berichtet Dr. Felicitas Dahlmann vom Institut für Rechtsmedizin der Universität München.

Nicht zuletzt ist bei Säuglingen eine äußerst sorgfältige Leichenschau geboten. Die Münsteraner Rechtsmediziner fanden in einem Forschungsprojekt heraus, dass hinter jedem dreißigsten Fall eines angeblichen „plötzlichen Kindstods“ in Wahrheit ein gewaltsamer Todesfall steckt. Die Gewalt erzeugt bei Säuglingen kaum Spuren: „Wenn ein Kind unter einem Kissen erstickt wird, ist das äußerlich nicht sichtbar; und selbst ein Sturz aus dem zweiten Stock hinterlässt nicht immer offensichtliche Spuren“, weiß Dr. Alfred Du Chesne.

Qualitätssicherung und Kooperation
Die Bundesärztekammer hat inzwischen auf die Qualitätsmängel bei der Ausstellung des Totenscheins reagiert. In einem Gesetzesentwurf vom Januar 2003 fordert sie unter anderem:
ein bundeseinheitliches Bestattungsrecht,
die Untersuchung der vollständig entkleideten Leiche als Voraussetzung für die Bescheinigung eines „natürlichen Todes“,
die Einführung einer Rubrik „unerwarteter Tod im Rahmen medizinischer Maßnahmen“,
eine Meldepflicht bei Todesfällen von Säuglingen.
„Manche Staatsanwälte verzichten auf die Obduktion einer Leiche, weil der Weg zum nächsten Institut immer weiter und damit der Transport immer teurer wird. So kommt es zu Ermittlungsfehlern bei Gewalt- oder Tötungsdelikten.“ (Der Münchner Rechtsmediziner Prof. Wolfgang Eisenmenger in der Zeit vom 13.11.2003).

Nicht nur die weiten Wege und die Kosten lassen Staatsanwälte davon absehen, eine Obduktion anzuordnen. Dabei ist eine Sektion die zuverlässigste Maßnahme, um den Hergang und die Ursache eines Todesfalls aufzuklären. „Es ist deprimierend, dass einige Staatsanwälte selbst in den Fällen nichts unternehmen, bei denen der Notarzt ausdrücklich feststellt, dass die Todesursache unklar ist“, sagt Alfred Du Chesne. Die Folge: Gerade einmal jeder zwanzigste Verstorbene wird hier zu Lande obduziert. Deutschland nimmt damit in der internationalen Statistik eine unrühmliche Schlussposition ein. Zum Vergleich: In einigen skandinavischen Ländern werden 30 Prozent der Leichen obduziert. Dieser Unterschied hat auch damit zu tun, dass ein Arzt (bzw. das Gesundheitsamt) nicht von sich aus eine Sektion anordnen kann, wenn ihm ein Todesfall verdächtig vorkommt. Er ist auf die Kooperation der Angehörigen oder des Staatsanwalts angewiesen.

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