|
|
Arzt und Beruf
Probleme
und Fehlerquellen bei der Leichenschau
|

ein kostenloser Service für Ärzte von
sanofi-aventis
Probleme
und Fehlerquellen bei der Leichenschau
Studien besagen, dass es pro Jahr
in Deutschland etwa 1100 nicht erkannte
Tötungen gibt etwa genauso
viele wie die entdeckten Tötungsdelikte,
so äußerte sich Prof. Volkmar
Schneider, Rechtsmediziner aus Berlin,
im Tagesspiegel vom 20.11.2003.
Die
erwähnten Studien wurden im Jahr
1997 am Rechtsmedizinischen Institut
der Universität Münster durchgeführt.
Die Dunkelziffer liegt in Deutschland
mindestens bei 1100 bis 1200 Fällen
jährlich, sagt Dr. Alfred
Du Chesne, der an der Untersuchung beteiligt
war. Die Münsteraner Ärzte
hatten 23 rechtsmedizinische Institute
um Auskunft darüber gebeten, wie
häufig sich ein angeblich natürlicher
Todesfall später als Tötungsdelikt
entpuppte. Berücksichtigt wurden
nur solche Fälle, in denen eine
zweite Leichenschau angeordnet wurde,
weil die Kriminalpolizei einem möglichen
Gewaltverbrechen zufällig auf die
Spur kam zum Beispiel, weil der
Täter sein Gewissen erleichterte
Voreingenommenheit
und mangelnde Ausbildung
Die Leichenschau, das ergaben Untersuchungen,
wird häufig nicht nach dem hierfür
vorgeschriebenen Reglement durchgeführt.
Nur ein Viertel der Ärzte
gab an, die Leiche in jedem Fall zu
entkleiden (bei den Hausärzten
nur 1 Prozent). (Prof. Burkhard
Madea 2003).
Warum
also lassen es die Ärzte an der
nötigen Sorgfalt mangeln? Dr. Alfred
Du Chesne macht dafür vor allem
folgende Gründe aus:
Häufig nimmt ein Arzt die Leichenschau
vor, der den Verstorbenen schon Jahre
lang behandelt hat. Abgesehen von einem
möglichen Interessenkonflikt ist
er immer voreingenommener als ein Notarzt,
der zufällig im Dienst ist. Das
lässt sich durch Zahlen belegen:
In Münster bescheinigen die Notärzte
nur in 30 Prozent der Fälle einen
natürlichen Tod; die niedergelassenen
Ärzte tun das zu mehr als 90 Prozent.
Da kommt es zu extremen Fehlleistungen,
sagt Dr. Du Chesne, so wurde bei
einer erdrosselten Frau ein natürlicher
Tod attestiert; dabei hätte es
bereits genügt, die Bettdecke anzuheben.
Die Bestattungsgesetze der meisten Bundesländer
sehen vor, dass jeder Arzt eine Leichenschau
vornehmen darf und muss (in einigen
Ländern auch Ärzte im Praktikum).
Es ist nicht sinnvoll, dass darunter
auch Ärzte sind, die nur einmal
im Jahr einen Verstorbenen untersuchen,
meint Dr. Du Chesne und verweist auf
das Beispiel Österreich, wo es
Ärzte gibt, die auf die Leichenschau
spezialisiert sind. Hier stellt
sich jedoch die Frage der Finanzierung,
gibt Dr. Felicitas Dahlmann zu bedenken.
Einige deutsche Bundesländer haben
dennoch neue Maßnahmen zur Qualitätssicherung
etabliert und folgen inzwischen dem
Vorbild des südlichen Nachbarlandes.
In Nordrhein-Westfalen müssen Notärzte
seit September 2003 keine Leichenschauen
mehr vornehmen. Die Folge: Nicht-natürliche
bzw. ungeklärte Todesfälle
wurden seitdem um 20 Prozent seltener
bescheinigt, so Du Chesne.
Wahrscheinlichkeit
und Gelegenheit
Bei alten Menschen und Säuglingen
unterlaufen Ärzten bei der Leichenschau
die meisten Fehler. Es ist ja in der
Tat viel wahrscheinlicher, dass ein
herzkranker 85-Jähriger an einem
natürlichen Herzversagen stirbt,
als dass jemand nachgeholfen
hat. Das hat suggestive Wirkung auf
den Arzt, der die Leiche dann eher nicht
so genau untersucht.
Auch
in Pflegeheimen sollten Verstorbene
sorgfältig untersucht werden. Im
Sommer 2004 wurde der traurige Fall
aus der Allgäuer Kreisstadt Sonthofen
bekannt. Hier hatte ein Pfleger Jahre
lang unbemerkt Patienten getötet.
Viele ältere Menschen müssen
zahlreiche Medikamente nehmen, so dass
eine überdosierte oder kontraindizierte
Gabe leicht übersehen bzw. vertuscht
werden kann, berichtet Dr. Felicitas
Dahlmann vom Institut für Rechtsmedizin
der Universität München.
Nicht
zuletzt ist bei Säuglingen eine
äußerst sorgfältige
Leichenschau geboten. Die Münsteraner
Rechtsmediziner fanden in einem Forschungsprojekt
heraus, dass hinter jedem dreißigsten
Fall eines angeblichen plötzlichen
Kindstods in Wahrheit ein gewaltsamer
Todesfall steckt. Die Gewalt erzeugt
bei Säuglingen kaum Spuren: Wenn
ein Kind unter einem Kissen erstickt
wird, ist das äußerlich nicht
sichtbar; und selbst ein Sturz aus dem
zweiten Stock hinterlässt nicht
immer offensichtliche Spuren,
weiß Dr. Alfred Du Chesne.
Qualitätssicherung
und Kooperation
Die Bundesärztekammer hat inzwischen
auf die Qualitätsmängel bei
der Ausstellung des Totenscheins reagiert.
In einem Gesetzesentwurf vom Januar
2003 fordert sie unter anderem:
ein bundeseinheitliches Bestattungsrecht,
die Untersuchung der vollständig
entkleideten Leiche als Voraussetzung
für die Bescheinigung eines natürlichen
Todes,
die Einführung einer Rubrik unerwarteter
Tod im Rahmen medizinischer Maßnahmen,
eine Meldepflicht bei Todesfällen
von Säuglingen.
Manche Staatsanwälte verzichten
auf die Obduktion einer Leiche, weil
der Weg zum nächsten Institut immer
weiter und damit der Transport immer
teurer wird. So kommt es zu Ermittlungsfehlern
bei Gewalt- oder Tötungsdelikten.
(Der Münchner Rechtsmediziner Prof.
Wolfgang Eisenmenger in der Zeit vom
13.11.2003).
Nicht
nur die weiten Wege und die Kosten lassen
Staatsanwälte davon absehen, eine
Obduktion anzuordnen. Dabei ist eine
Sektion die zuverlässigste Maßnahme,
um den Hergang und die Ursache eines
Todesfalls aufzuklären. Es
ist deprimierend, dass einige Staatsanwälte
selbst in den Fällen nichts unternehmen,
bei denen der Notarzt ausdrücklich
feststellt, dass die Todesursache unklar
ist, sagt Alfred Du Chesne. Die
Folge: Gerade einmal jeder zwanzigste
Verstorbene wird hier zu Lande obduziert.
Deutschland nimmt damit in der internationalen
Statistik eine unrühmliche Schlussposition
ein. Zum Vergleich: In einigen skandinavischen
Ländern werden 30 Prozent der Leichen
obduziert. Dieser Unterschied hat auch
damit zu tun, dass ein Arzt (bzw. das
Gesundheitsamt) nicht von sich aus eine
Sektion anordnen kann, wenn ihm ein
Todesfall verdächtig vorkommt.
Er ist auf die Kooperation der Angehörigen
oder des Staatsanwalts angewiesen.

Copyright
© sanofi-aventis